Ausstellungen

Auch in diesem Jahr wird der ICC selbst oder zusammen mit anderen Vereinen sehr viele Ausstellungen organisieren und durchführen. Eine Mammut - Organisationsaufgabe, von der Terminreservierung über die Buchung der Räumlichkeiten bis zur Einladung an die möglichen Teilnehmer. Wir machen es!

Um alle notwendigen Informationen festzuhalten dient diese Seite. Neben Informationen zu kommenden Vernatltungen inklusive der Möglichkeit sich hierfür anzumelden, Daneben finden Sie Ergebnisse, unsere Champions und durchzuführende Gesundheitsuntersuchungen für Ausstellungen.

Ergebnisse 2025

Hier finden Sie die Ergebnisse der vergangenen ICC-Ausstellungen aus dem Jahr 2025. Mit Klick auf das Event finden Sie alle relevanten Informationen dazu.

2025

Bestenliste 2025

Über mehrere Wettbewerbe hinweg ergibt sich eine Bestenliste aus dem Jahr 2025.

Wir gratulieren für diese tolle Leistung und sind gespannt auf die kommenden Ausstellungen.

Die Bestenliste für 2025 wird hier in Kürze veröffentlicht.

Unsere Champions

Unsere Mitglieder stellen Ihre Champions vor. Klicken Sie auf einen Champions-Titel um die Fotos unserer Champions zu sehen.

Sind Sie Mitglied im ICC e.V. und wollen Ihren Champion unter einem der aufgeführten Titel  hier veröffentlichen? Kein Problem! Senden Sie ein Foto in guter Qualität des Champion (möglicht querformat, 1200 px breit, 72 dpi) und eine PDF Kopie der Champions Urkunde per E-Mail an die Redaktion.

Gesundheitsuntersuchungen für Ausstellungen

Seit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor:

§ 10 Ausstellungsverbot

Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,

  1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
     
  2. bei denen erblich bedingt

a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,

b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,

c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder

d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das zuständige Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten, Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Auf Basis der Erfahrungen vergangener Ausstellungen haben wir uns mit dem Veterinäramt auf folgendes Konzept verständigt:

  1. Klinische bzw. Spezialuntersuchung für bestimmte Hunderassen
  2. Stichprobenartige Kontrollen aller Hunde

1. Klinische bzw. Spezialuntersuchung vor einer Hundeausstellung

Bei den Hunden nachfolgender Rassen, die zur Ausstellung gemeldet sind, muss im Vorfeld eine allgemeine tierärztliche Untersuchung und/oder Spezialuntersuchung durchgeführt und mit den VDH-Formularen (Download s.u.) bescheinigt werden.

Hunde der nachstehend genannten Rassen müssen als Voraussetzung für eine Ausstellungsteilnahme beim Tierarzt vorgestellt werden. Bereits durchgeführte Untersuchungen haben 12 Monate Gültigkeit.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.