Diese Veranstaltung wird wegen der Covid-19 Pandemie nicht stattfinden!
Der Internationaler Club für Cavalier King Charles Spaniel e.V.
lädt ein zur Spezial-Rassehundeausstellung
CAC Rheinland´s Best
Sonntag, 20. September 2020 Einlass: 8:30 Uhr, Beginn des Richtens: 10:00 Uhr
Ort: Berghauser Hof, Hattinger Straße 121, 58332 Schwelm
Richter: Herr Hans-Joachim Dux (D)
Sonderleitung: Petra Falkenroth
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ICC Mitgliedsantrag 15 |
Samstag, 16. Juni 2018 21:08 |
1.39 MB |
6.078 |
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Klasse
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1. Meldeschluss
30.08.2020
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2. Meldeschluss
06.09.2020
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Zahlung vor Ort zusätzlich pro Meldung
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Erster Hund
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30,00 €
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35,00 €
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5,00 €
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jeder weitere Hund
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25,00 €
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30,00 €
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5,00 €
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Babyklasse
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10,00 €
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15,00 €
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5,00 €
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Jüngstenklasse
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15,00 €
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20,00 €
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5,00 €
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Veteranenklasse
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15,00 €
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20,00 €
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5,00 €
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Zuchtgruppe
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15,00 €
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20,00 €
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5,00 €
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Nachzuchtgruppe
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15,00 €
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20,00 €
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5,00 €
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Paarklasse
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15,00 €
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20,00 €
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5,00 €
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Juniorhandling
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5,00 €
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10,00 €
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5,00 €
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Verhaltensprüfung (nur ICC-Mitglieder)
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15,00 €
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15,00 €
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5,00 €
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Zahlung:
ICC e.V.
IBAN: DE94 3405 1350 0000 1251 12
BIC: WELA DE D1 RVW
Verwendungszweck bitte nicht vergessen: Name, Vorname, 20.09.2020
Zulassungen: Zugelassen sind nur Hunde, die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 6 Monaten am Tage vor der Zuchtschau vollendet haben. Die Abstammungsnachweise der gemeldeten Hunde sowie die Nachweise über Championtitel sind auf Anforderung vorzulegen.
Sonstige Bestimmungen: Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Zuchtschau-Ordnung an. Ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Hilfsmittel ist untersagt. Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete, missgebildete Hunde oder Hündinnen die in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden. Sie sind von der Bewertung ausgeschlossen.
Impfbestimmungen: Die Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Mit meiner Anmeldung erkläre ich hiermit, dass ich nicht von VDH-Veranstaltungen ausgeschlossen und kein Hundehändler bin. Ich verpflichte mich, den Gesamtbetrag gleichzeitig mit der Anmeldung auf das angegebene Konto einzuzahlen.
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