AGB


Ordnung über die I.C.C. – Internetpräsenz
Stand: 31.03.2005

1. Die vom Club im Internet betriebene Homepage www.cavaliere-vom-icc.de dient gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung dem Vereinszweck. Daneben soll jede Landesgruppe eine eigene Homepage betreiben, wobei auf der Startseite die Kennzeichnung „Internationaler Club für Cavalier King Charles Spaniel e.V. – Landesgruppe ...“ deutlich erkennbar sein muss.

2. Für die Umsetzung und Betreuung kann der Vorstand eine Kompetenzgruppe Internet einsetzen, der besonders erfahrene Mitglieder angehören sollten. Die Kompetenzgruppe Internet berät den Vorstand in allen Sachfragen und setzt Weisungen des Vorstandes um.

3. Für die Veröffentlichung von Inhalten ist die Mitgliedschaft im Club zwingend erforderlich; über Ausnahmen, wie z.B. gewerbliche Veröffentlichungen und Hinweise/Links auf Verbände/Vereine, entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch über die Aufnahme eines Links, Veröffentlichung eines Textbeitrages etc. besteht nicht.

4. Die Veröffentlichung in der Züchterauflistung, der Welpenvermittlung und die Möglichkeit der Verlinkung mit Züchterhomepages steht nur Mitgliedern offen, die auch als Züchter das Zuchtbuch des Clubs nutzen. Wechselt ein Mitglied, zwecks Nutzung des Zuchtbuches, zu einem anderen die Rasse Cavalier King Charles Spaniel betreuenden Verein, so entfallen mit sofortiger Wirkung alle Veröffentlichungsrechte in der Homepage, und alle entsprechenden Daten in der Züchterauflistung, der Welpenvermittlung und der Verlinkung werden unmittelbar gelöscht. Verantwortlich für die mittels eingeschriebenen Briefs an die Geschäftsstelle des Clubs zu erfolgende Mitteilung ist das Mitglied, das den Wechsel vornehmen will.

5. Das Erlöschen der Mitgliedschaft (§ 15 der Satzung) führt zur dauerhaften Streichung, der Eintritt des Falles des Ruhens der Mitgliedschaft (§ 14 der Satzung) zur befristeten Streichung; jeweils ab Ereigniseintritt.

6. Das Mitglied oder andere Personen stellen Text- bzw. Bildmaterial zur Verfügung und ist/sind für den Inhalt selbst verantwortlich, d.h. auch, dass insbesondere urheberrechtlich geschütztes Bild-/Textmaterial einer individuellen Freigabe bedarf, dessen Vorliegen vom Club nicht mehr geprüft wird und generell unter Haftungsausschluss des Clubs steht. Alle Urheberrechte verbleiben beim Einlieferer. Der Club und alle für die Homepage verantwortlichen Personen distanzieren sich von den Inhalten aller verlinkten Webseiten und übernehmen keinerlei Haftung für dargestellte Inhalte.

7. Für die Veröffentlichung von Inhalten in der Homepage werden Gebühren erhoben, deren Höhe durch die Gebührenordnung festgelegt und die unabhängig von der Dauer der Nutzung stets als Jahresgebühr zu entrichten sind. Eine Erstattung nicht verbrauchter Gebührenanteile ist ausgeschlossen. Fällig werden die Gebühren ab Nutzung bzw. bis zum 31.01. eines jeden Geschäftsjahres im Voraus. Es besteht beidseitig die Möglichkeit der Kündigung der Homepage-Nutzung, die seitens des Mitglieds einer Begründung nicht bedarf. Die Schriftform, hier zu Händen der Geschäftsstelle, ist erforderlich.

8. Zuwiderhandlungen können unmittelbar zum befristeten oder dauerhaften Ausschluss der Homepage-Nutzung und zur Verhängung einer Strafgebühr führen. Zuständig für die Verhängung ist der Vorstand.

9. Für die Homepages der Landesgruppen gelten die Ausführungen entsprechend. Bei Zuwiderhandlungen kann der
Landesgruppenvorstand unmittelbar einen befristeten oder dauerhaften Ausschluss von der Landesgruppenhomepage beschließen. Für weitergehende Maßnahmen legt der Landesgruppenvorstand dem Vorstand des Hauptvereins die Sachlage schriftlich vor, der gemäß Ziffer 8 handeln kann.

10. Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Gesamt-Nichtigkeit dieser Ordnung nach sich.